Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. VERANTWORTLICHKEITEN
    1. TIVENTUS-circus events for teams (im Folgenden kurz T-c4t genannt) führt als Auftragnehmer für den Auftraggeber die jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen durch. Als verantwortlicher Veranstalter und Organisator tritt hierbei für Training, Proben, Aufführung(en), Vorbereitungen, Auf- und Abbau der Auftraggeber auf.
    2. Für die ordnungsgemäße Anmeldung und Durchführung der gesamten Veranstaltung nebst Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, ggf. baupolizeilicher Abnahmen, Gewährleistung des Personen- und Objektschutzes durch 1. konkrete Maßnahmen und 2. entsprechende Versicherungen, und ggf. GEMA-Anmeldung zeichnet der Auftraggeber verantwortlich.
    3. Der Auftraggeber gewährleistet dem T-c4t-Team durchgehend freien Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten für die gesamte Veranstaltungsdauer einschließlich der ggf. 1 Tag davor-/danachliegenden Auf- und Abbauzeiten.
    4. Der Auftraggeber stellt ausreichenden Versicherungsschutz aller Teilnehmer sicher und prüft vor Veranstaltungsbeginn, ob evtl. bestehende Versicherungsverträge ausreichen, bzw. ob Erweiterungen notwendig sind. Ist der Auftraggeber eine staatliche oder private Schule, oder werden die Leistungen von T-c4t an einer solchen durchgeführt, handelt es sich bei der Durchführung um eine schulische Veranstaltung. Der Auftraggeber gewährleistet in diesem Fall, dass die Leistungen von T-c4t unter den Unfallversicherungsschutz schulischer Veranstaltungen fallen, bzw. sorgt ggf. für Erweiterung des bestehenden Schutzes. Der Auftraggeber bestätigt in diesem Falle weiters, dass die Veranstaltung unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dient.
  2. AUF-/ABBAU
    1. Der Aufbau der Requisiten durch das T-c4t-Team erfolgt vor Projektstart der Teilnehmer, ggf. am Vorabend, der Abbau normalerweise direkt nach Projektende, evtl. erst am Folgetag
    2. Bei Buchung des Indoor-Spezialzeltes sind außerdem die vertraglich festgelegten Mindestvoraussetzungen der Halle und die Helferregelung zu beachten. Der Aufbau des Zeltes erfolgt i.d.R. am ersten Projekttag nachmittags im Zusammenhang mit der Einführungsveranstaltung für die Helfer. Für Auf- und Abbau des Zeltes muss ein sauberer (staubfreier, trockener) Untergrund vorhanden sein.
  3. EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG
    1. Bei Buchung eines (Schul-)Projektes mit Helferbeteiligung und Weiterbildung, ist am ersten Tag (nachmittags oder ggf. abends) die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung für die am Projekt teilnehmenden Lehrer (ggf. auch Eltern oder anderer Helfer) verpflichtend. Die Helfer (Lehrer, Eltern…) werden in die grundlegenden Sicherheitsregeln eingeführt, ferner wird das Projekt durchgesprochen, die Aufgaben verteilt und die dafür nötigen zirkuspädagogischen Techniken geübt. Die Teilnahme der Helfer an Projekt und Aufführung(en) sowie ggf. Auf- und Abbau soll kontinuierlich und durchgängig sein und setzt die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung voraus.
    2. Der Projektstart mit den Teilnehmern liegt zeitlich vor der Einführungsveranstaltung und enthält schon die wesentlichsten Elemente von dieser. Auch an jenem ist die Teilnahme der Helfer verpflichtend.
  4. STORNOBEDINGUNGEN
    1. Die Stornobedingungen im Einzelnen sind der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung zu entnehmen.
    2. Im Allgemeinen und falls nicht anders vereinbart, gilt: Ein Ausfall/Absage der Veranstaltung aufgrund des Wetters, wegen Terminverschiebung oder aus anderen Gründen, die sich der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers entziehen, gilt als Stornierung im Sinne der betreffenden vertraglichen Regelung.
  5. HAFTUNG
    1. T-c4t haftet für durch das T-c4t-Team verursachte Schäden beim Auftragnehmer und/oder bei dritten bis zur Höhe der jeweils tatsächlich gezahlten Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
    2. Der Auftraggeber (Veranstalter) gewährleistet die Sicherheit für Mitarbeiter und Material von T-c4t und haftet für durch Teilnehmer, Helfer, Besucher oder andere verursachte Schäden an Ausrüstung, Zelt, Licht-, Video-, Foto-, Tontechnik, Instrumenten, Maschinen, Werkzeugen, Fuhrpark und sämtlichen sonstigen, auch privaten Gegenständen von T-c4t durch Verschmutzung, Beschädigung, unsachgemäße Behandlung, Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen.
    3. Alle Angaben auf der Webseite und in den T-c4t-Angeboten sind allgemein, unverbindlich, freilassend, nicht einklagbar und erheben keinen Anspruch auf Aktualität, inhaltliche Richtigkeit oder Fehlerfreiheit.
    4. T-c4t haftet nicht für allgemeine und/oder unverbindliche Angebote und/oder Angaben auf der Webseite, in E-Mails, in E-Mailanhängen, oder in sonstiger, auch mündlicher Form. Allein ausschlaggebend für die Projektdurchführung sind die konkreten, auf das jeweilige Projekt bezogenen schriftlichen Absprachen, wie sie in der Durchführungsvereinbarung festgehalten sind und/oder per E-Mail, Fax oder sonst schriftlich bestätigt vorliegen.
    5. Änderungen, Umstellungen oder Streichungen durch T-c4t im Projektablauf, in Ausstattung, Personalauswahl, Requisite, inhaltlichen Angeboten, Kostüm, Live-Musik, Zelt oder sonstigen – auch schriftlichen – Vereinbarungen sind auch kurzfristig, bzw. in der laufenden Arbeit möglich und nicht schadenersatzpflichtig oder sonst rechtlich anfechtbar, solange die Projektdurchführung dadurch nicht insgesamt unmöglich gemacht wird.
  6. COPYRIGHT
    1. Die dem Auftraggeber durch T-c4t zur Verfügung gestellten Bild-, Ton- und/oder Textdaten dürfen durch den Auftraggeber unter Beachtung der folgenden Nutzungsbedingungen eingesetzt und zu Publikations- und Werbezwecken auch an Dritte weitergegeben werden: Jede Nutzung der Daten (auch durch Dritte) muss stets in unmittelbar erkennbarem Zusammenhang mit T-c4t stehen, dabei sind anzugeben die namentliche Nennung: „TIVENTUS-circus events for teams“ und der Kontakt: „www.teamworkshops.com“; bei Einsatz in elektronischen Medien ist zudem der Kontakt zu verlinken.
    2. T-c4t darf jeden Teil der Veranstaltung technisch auf Datenträgern aller Art festhalten und nach belieben und ohne namentlichen Bezug auf Urheber oder sonstige Rechteinhaber verwenden. T-c4t hat Anspruch auf Kopien jeglichen Bild-, Ton- und Textmaterials, das im Zusammenhang mit T-c4t und dem jeweiligen Projekt (auch durch Zuschauer, Kollegen, Eltern, Lehrer, Presse etc.) entsteht, und behält sich vor, dieses Material ohne Einschränkung des Ortes, des Raumes oder des sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs zu verbreiten. Der Auftraggeber versichert, im Besitz sämtlicher hier in Betracht kommenden Rechte zu sein und überträgt sie durch Vertragsabschluss (auch formlose bzw. mündliche Vereinbarung) an T-c4t (z.B.: Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht, kostenlose und lizenzfreie Nutzung etc.). T-c4t darf einer Verwendung des im Zusammenhang mit dem Projekt und der Zusammenarbeit mit T-c4t  entstandenen Bild-, Ton- und Textmaterials (auch durch dritte) jederzeit wiedersprechen und eine Veröffentlichung einschränken oder untersagen.
    3. Das durch Teilnehmer, Eltern, Lehrer, Zuschauer und andere im Zusammenhang mit T-c4t und dem jeweiligen Projekt entstandene Ton-, Film-, Foto-, Text- und Videomaterial wird T-c4t unmittelbar nach Projektende unaufgefordert als dem Original gleichwertige Kopie zur Verfügung gestellt.
    4. Der Auftraggeber bestätigt durch Vertragszeichnung (auch mündlich bzw. formlos) das Einverständnis der ggf. betroffenen Parteien (z.B. der Kursteilnehmer) zu den Punkten 6. a) bis c). Eine entsprechende Einverständniserklärung der potentiell Betroffenen liegt ihm vor.
    5. Alle in der Projektarbeit durch und mit T-c4t entwickelten und mitgeteilten Ideen, wie Nummernabläufe, Sketche, Dramaturgien, Choreographien, Regieanweisungen, Techniken, technische Ideen (z.B. Zaubern, Fakire etc.) bleiben geistiges Eigentum von T-c4t und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung verwendet oder weitergegeben werden. T-c4t behält sich jederzeit ein Widerspruchsrecht, betreffend die Verwendung der vorgenannten Punkte, vor.
  7. REFINANZIERUNG
    1. Die Errechnung des Refinanzierungspotentials durch Eintritt und Catering ist ein kostenloser Service von T-c4t und schließt mögliche Sponsorengelder, Fördermittel etc. noch NICHT mit ein. Der errechnete Betrag geht von langjährigen Erfahrungswerten im Verkauf von Eintrittskarten, Essen und Getränken aus und beschreibt eine realistische Untergrenze, es kann aber u.U. deutlich mehr erwirtschaftet werden. Eine Haftung ist dennoch ausgeschlossen, da der Betrag von Unwägbarkeiten abhängen, und daher durch T-c4t nicht garantiert werden kann. Weitere Refinanzierungsmöglichkeiten sind vorhanden und können auf Wunsch in der Projekt-Feinplanung mit dem T-c4t-Büro erarbeitet werden.
  8. ZAHLUNG
    1. Die Bezahlung des vertraglich vereinbarten Veranstaltungspreises durch den Auftraggeber erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – bis spätestens 5 Werktage nach Rechnungserhalt. Nach § 286 Abs. 2 BGB tritt der Zahlungsverzug mit Ablauf der Frist ohne Mahnung ein.

© TIVENTUS circus events for teams, Fassung vom 01.01.2011